Allgemeine Vertragsbedingungen
Die Vermietung der Trikes erfolgt gemäss den nachstehenden Bestimmungen. Mit seiner Unterschrift auf dem Vertrag bestätigt der Mieter, diese als verbindlichen Bestandteil des Vertrags anzuerkennen.
P.1 Nutzungsberechtigung der Mietfahrzeuge
Zum Gebrauch der Mietfahrzeuge ist ausschließlich der Mieter berechtigt, welcher den Mietvertrag vollständig ausgefüllt und unterzeichnet hat,
das 20. Altersjahr vollendet hat und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerausweises der Kategorie B ist.
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug ausschließlich persönlich und zu privaten Zwecken zu nutzen. Die Weitergabe oder das Lenken des Fahrzeugs durch Drittpersonen ist ausdrücklich untersagt. Ebenso untersagt sind der Transport von Personen oder Waren gegen Entgelt, die Weitervermietung des Fahrzeugs sowie der Transport gefährlicher Güter.
Es besteht seit 2006 eine gesetzliche Helmtragpflicht. Bei Missachtung dieser Vorschrift kann es in Italien zur Beschlagnahmung des Trikes kommen.
Sämtliche daraus entstehenden Kosten und Folgen trägt der Mieter.
P.2 Der Mieter bestätigt, das Mietfahrzeug in äußerlich gutem, betriebsbereitem Zustand sowie frei von offensichtlichen Schäden übernommen zu haben. Er ist verpflichtet, das Mietfahrzeug vor Fahrtantritt auf allfällige Mängel oder Schäden zu überprüfen und diese im Mietvertrag schriftlich festzuhalten. Für Schäden, die nach der Nutzung festgestellt werden und nicht vor Fahrtantritt dokumentiert wurden oder die nicht auf normale Abnützung zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Schäden, die erst nachträglich am Mietfahrzeug festgestellt werden, können dem Mieter auch bei unverändertem Kilometerstand bei Rückgabe nachträglich in Rechnung gestellt werden.
P.3 Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand, vollständig gereinigt (die Reinigung mit dem Hochdruckreiniger ist untersagt), mit sämtlichen Dokumenten sowie dem vollständigen Zubehör an der Vermietstation zurückzugeben.
Die Fahrzeugübernahme erfolgt ab 18:00 Uhr, die Rückgabe hat spätestens bis 17:00 Uhr des vereinbarten Rückgabetages zu erfolgen.
Das Trike ist unmittelbar vor Mietende vollständig zu betanken. Bei Trikes mit 177-PS-Motor darf ausschliesslich bleifreies Benzin 98 verwendet werden. Die Tankquittung ist bei der Rückgabe vorzulegen. Wird keine Tankquittung vorgelegt, ist der Vermieter berechtigt, den Tankinhalt auf Kosten des Mieters zu ersetzen und die entsprechenden Betankungskosten in Rechnung zu stellen.
Bei verspäteter Rückgabe wird zusätzlich zur Tagesmiete eine Gebühr von CHF 30.– pro angefangene Stunde erhoben. Erfolgt die Rückgabe nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, ist der Vermieter berechtigt, das Mietfahrzeug auf Kosten des Mieters abzuholen.
P.4 Das Mietfahrzeug ist gemäss den Vorgaben des Vermieters sorgfältig zu pflegen und ordnungsgemäss zu bedienen. Während der Fahrt sind sämtliche Kontrollinstrumente laufend zu beachten. Das Fahrzeug ist jederzeit umsichtig und verantwortungsbewusst zu führen.
Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe ist bei längeren Talfahrten der manuelle Schaltmodus (z. B. Tiptronic) zu verwenden, damit das Fahrzeug zusätzlich durch die Motorbremse verzögert wird.
Gelände-, Renn- oder sonstige motorsportliche Einsätze sind untersagt. Sämtliche Kosten oder Schäden, die infolge Missachtung dieser Bestimmungen entstehen, gehen zulasten des Mieters.
Das Demontieren, Verändern oder Montieren von Fahrzeugteilen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nicht gestattet. Werden Plomben oder Markierungen am Tachometer oder dessen Antrieb beschädigt oder entfernt, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Konventionalstrafe von CHF 1’000.–
P.5 Pannen-, Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen ausschliesslich nach vorgängiger Rücksprache und Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Beauftragt der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters Dritte mit solchen Arbeiten, trägt er die daraus entstehenden Kosten selbst. Ansprüche des Mieters auf Ersatz von Treibstoff-, Reinigungs-, Abschlepp- oder Ersatzfahrzeugkosten sind ausgeschlossen. Vom Vermieter ausdrücklich angeordnete Reparaturen durch Dritte werden gegen Vorlage der entsprechenden Quittungen sowie der ersetzten Teile vergütet. Der Vermieter haftet nicht für Kosten, Schäden oder Folgeschäden, die dem Mieter infolge von Unfällen, Pannen oder Betriebsunterbrüchen entstehen.
P.6 Unfälle, Verletzungen, Todesfälle, Brände, Diebstähle sowie alle sonstigen Schadenfälle sind dem Vermieter unverzüglich zu melden. Bei einem vom Mieter verschuldeten Schaden trägt dieser einen Selbstbehalt von CHF 5’000.–.
Im Falle eines Schadensereignisses ist stets ein offizielles Unfallprotokoll auszufüllen, das von einem neutralen Zeugen zu unterzeichnen ist. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter sowie der Versicherungsgesellschaft im Rahmen von Abklärungen oder gerichtlichen Verfahren umfassend Unterstützung zu leisten.
Der Mieter darf keinerlei Schuldanerkennung abgeben. Zur Klärung der Schuldfrage können Fotos hilfreich sein.
P.7 Für das Mietfahrzeug besteht eine Haftpflichtversicherung, jedoch keine Vollkaskoversicherung. Eine Unfallversicherung für Fahrer und Mitfahrende ist durch den Mieter privat abzuschliessen. Bei Verstössen des Mieters gegen die geltenden Strassenverkehrsvorschriften lehnt der Vermieter jegliche Haftung ab. Dies gilt ebenso für Schäden, die durch Unaufmerksamkeit oder Fahrlässigkeit des Lenkers entstehen. Der Vermieter haftet in keiner Weise für die mit dem Mietfahrzeug transportierten Güter. Der Schutz gegen Beschädigung oder Verlust dieser Güter liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Mieters.
P.8 Bei durch den Fahrzeugmieter verursachten Unfällen oder Schäden infolge von Vertragsverletzungen haftet dieser gegenüber dem Vermieter für sämtliche Kosten der Wiederinstandsetzung des Mietfahrzeugs sowie für daraus entstehende Folgeschäden und Mietausfälle. Wird der Mieter selbst in irgendeiner Weise geschädigt, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Mündliche Absprachen sind ungültig. Ein Eigentumsrecht des Mieters am Mietfahrzeug, gleich aus welchem Grund, ist ausgeschlossen. Mietanfragen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern.
Hier kannst Du das Formular für die Miete vorab ausfüllen und hilft uns sehr, vielen Dank.
Das Formular wird inn einer neuen Seite geöffnet, damit Du weiter auf die AGB Zugriff hast
Achtung: Das ist keine Bestätigung für eine Miete!




